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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Campus German Sprachschule GmbH
Stand: 26.02.2026

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

§ 1.1 Veranstalter

Veranstalter der angebotenen Sprachkurse und sonstigen Dienstleistungen ist die Campus German Sprachschule GmbH, Bürgermeister-Smidt-Str. 80, 28195 Bremen, Deutschland, E-Mail: info@campusgerman.com (im Folgenden “Campus German”, “wir” oder “Veranstalter” genannt).

§ 1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Campus German und den Vertragspartnern (nachfolgend “Teilnehmer”, “Kunde” oder “Vertragspartner”), die Leistungen von Campus German in Anspruch nehmen.
Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle angebotenen Leistungen, insbesondere für Präsenzsprachkurse, Online-Sprachkurse, Intensiv- und Teilzeitkurse, Einzelunterricht, Sprachprüfungen (z. B. telc, TestDaF) sowie Sprachkurse, die zur Vorlage bei deutschen Auslandsvertretungen oder Ausländerbehörden bestimmt sind (nachfolgend “Visumskurse”).

§ 1.3 Verbraucher- und Unternehmerbegriff

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, selbst wenn Campus German ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
Solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Campus German ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 1.5 Vertragssprache und maßgebliche Fassung

Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sofern diese AGB in andere Sprachen übersetzt werden, ist im Falle von Auslegungs- oder Verständnisschwierigkeiten ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2 Vertragsgegenstand und Kursarten

§ 2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung von Sprachunterrichtsleistungen durch Campus German in der jeweils gebuchten Kursform sowie die hiermit unmittelbar verbundenen organisatorischen Leistungen, insbesondere: Kursplatzreservierung, Kursplanung und Gruppenzuweisung, Durchführung von Einstufungstests, Ausstellung von Anmelde- und Teilnahmebestätigungen sowie Ausstellung von Kursbescheinigungen zur Vorlage bei Behörden. Ein bestimmter Lernerfolg, das Bestehen von Prüfungen oder das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus ist nicht Vertragsgegenstand und wird ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 2.2 Kursarten

Campus German bietet insbesondere folgende Kursarten an:

  • a) Allgemeine Sprachkurse (Präsenz- und Onlinekurse)
  • b) Intensiv- und Teilzeitkurse
  • c) Einzelunterricht
  • d) Prüfungsvorbereitungskurse
  • e) Sprachprüfungen
  • f) Visumskurse im Sinne von § 2.3

§ 2.3 Visumskurse (Sprachkurse mit Visumzweck)

Ein Kurs gilt als Visumskurs, wenn für den Teilnehmer durch Campus German eine Anmelde-, Buchungs- oder Teilnahmebestätigung ausgestellt wird, die ausdrücklich oder konkludent zur Vorlage bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) oder einer Ausländerbehörde bestimmt ist, unabhängig davon, ob der Kurs bereits begonnen hat oder noch beginnen wird, ob das Visum bereits erteilt wurde oder noch beantragt wird oder ob der Teilnehmer tatsächlich einreist oder am Kurs teilnimmt. Die Vorlage oder beabsichtigte Vorlage einer solchen Bestätigung genügt, um den Kurs als Visumskurs im Sinne dieser AGB einzuordnen.

§ 2.4 Ganzheitliche Leistung bei Visumskursen

Bei Visumskursen handelt es sich um eine einheitliche, unteilbare Gesamtleistung, bestehend aus: der verbindlichen Kursplatzreservierung, der administrativen Vorbereitung des Kurses, der Ausstellung visumsrelevanter Dokumente sowie der Bereithaltung der Unterrichtsleistung für den vereinbarten Zeitraum.
Diese Leistungen gelten bereits mit Vertragsschluss und Kursplatzreservierung als begonnen (§ 356 Abs. 4 BGB analog).
Ein isolierter Rücktritt oder eine Teilkündigung einzelner Leistungselemente (z. B. nur des Unterrichts bei fortbestehender Nutzung der Visumsunterlagen) ist ausgeschlossen.

§ 2.5 Abgrenzung zu sonstigen Dienstleistungen

Campus German schuldet keine Visumberatung im rechtlichen Sinne, keine Einflussnahme auf Entscheidungen von Botschaften oder Ausländerbehörden, keine Garantie auf Visumerteilung, -verlängerung oder Aufenthaltstitel sowie keine Unterstützung bei Terminen oder Verfahren außerhalb der ausdrücklich gebuchten Leistungen. Die Verantwortung für den Visumantrag und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen liegt ausschließlich beim Teilnehmer.

§ 3 Vertragsschluss, Buchung und Leistungsbeginn

§ 3.1 Buchung und Vertragsangebot

Die Buchung eines Kurses erfolgt durch den Teilnehmer schriftlich, elektronisch (z. B. Online-Anmeldung, E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Anmelde- und Kursvertrages.
Mit der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab.

§ 3.2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung von Campus German zustande.
Eingangsbestätigungen oder automatisierte Empfangsbestätigungen stellen keine Annahme des Vertragsangebotes dar.
Campus German ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3.3 Zahlungsbedingung als aufschiebende Voraussetzung

Der Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an Kursen sowie auf Ausstellung von Bescheinigungen entsteht ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Kursgebühr.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Kursplatzgarantie, Teilnahme am Unterricht sowie Ausstellung von Anmelde-, Kurs- oder Visumbescheinigungen.

§ 3.4 Leistungsbeginn

Die Leistung von Campus German beginnt bereits mit der verbindlichen Kursplatzreservierung, spätestens jedoch mit einer der folgenden Handlungen: Durchführung oder Freischaltung des Einstufungstests, Einteilung in eine Kursstufe, organisatorische Kursplanung, Ausstellung oder Bereithaltung von Anmelde- oder Teilnahmebestätigungen sowie Ausstellung von Dokumenten zur Vorlage bei Behörden (insbesondere bei Visumskursen).
Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Unterricht noch nicht begonnen hat.

§ 3.5 Vorzeitiger Leistungsbeginn bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Campus German vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Beginn der Leistungserbringung gemäß § 357 Abs. 8 BGB verpflichtet ist, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
Bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht.

§ 3.6 Vertragsschluss in Geschäftsräumen

Bei Vertragsschlüssen, die in den Geschäftsräumen von Campus German erfolgen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 3.7 Persönliche Voraussetzungen

Der Teilnehmer versichert, alle persönlichen Angaben, insbesondere zu Identität, Staatsangehörigkeit und Visumsstatus, wahrheitsgemäß gemacht zu haben.
Falsche Angaben berechtigen Campus German zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 4 Rücktritt, Stornierung und Kündigung durch den Teilnehmer

§ 4.1 Grundsatz: Ausschluss von Rücktritt und Stornierung

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist - oder bei Verträgen ohne Widerrufsrecht - ist ein Rücktritt, eine Stornierung oder eine ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere bei: Nichterscheinen zum Kurs, verspäteter Anreise, Krankheit oder persönlichen Gründen, Aufgabe des Aufenthalts in Deutschland, Nichtaufnahme oder Abbruch des Unterrichts sowie fehlender oder verspäteter Teilnahme.
Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesen Fällen nicht erstattet.

§ 4.2 Kein Kündigungsrecht nach Kursbeginn

Nach Beginn der Leistungserbringung - insbesondere nach Kursplatzreservierung gemäß § 3.4 - besteht kein Recht auf Kündigung, Teilkündigung oder Rückerstattung, unabhängig davon, ob der Teilnehmer tatsächlich am Unterricht teilnimmt.
Ein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder anteilige Erstattung entgangener Unterrichtseinheiten besteht nicht.

§ 4.3 Sonderregelung: Visumsablehnung (einzige Ausnahme)

Abweichend von § 4.1 und § 4.2 räumt Campus German bei nachweislicher Ablehnung eines Visums ein beschränktes vertragliches Rücktrittsrecht ein, sofern: ein originaler, offizieller Ablehnungsbescheid der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde vorgelegt wird und der Ablehnungsbescheid eindeutig den beantragten Sprachkurs bei Campus German betrifft.
Eine bloße Terminverzögerung, Nachforderung von Unterlagen oder Aussetzung des Verfahrens stellt keine Visumsablehnung dar.

§ 4.4 Rücktrittsfristen und Stornogebühren bei Visumsablehnung

Im Falle einer anerkannten Visumsablehnung gelten folgende Regelungen:

  • Bearbeitungspauschale: In jedem Fall einer Absage wird eine Bearbeitungs- und Organisationspauschale von 150,00 EUR einbehalten. Diese deckt den bereits erbrachten Aufwand der Dokumentenprüfung, Kursplatzreservierung und Bescheinigungserstellung ab.
  • Fristgerechter Rücktritt (bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn): Der Teilnehmer erhält die gezahlte Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungspauschale (150,00 EUR) zurückerstattet.
  • Kurzfristiger Rücktritt (weniger als 21 Kalendertage vor Kursbeginn):
    • Grundsatz: Es erfolgt zunächst ein Einbehalt der Kursgebühr in voller Höhe (100 %) als Schadensersatz für den kurzfristig blockierten Kursplatz.
    • Objektive Schadensprüfung: Campus German prüft nach Kursstart, ob durch die Absage ein tatsächlicher Einnahmeausfall entstanden ist.
    • Erstattung bei Nachbesetzung: Konnte der frei gewordene Platz nachbesetzt werden und hat der Kurs zum Starttermin die geplante maximale Teilnehmerzahl (gemäß jeweiliger Kursbeschreibung) erreicht, wird dem Teilnehmer die Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungspauschale (150,00 EUR) erstattet. In diesem Fall verzichtet Campus German auf den weitergehenden Schadensersatz, da kein Einnahmeausfallschaden entstanden ist.
    • Einbehalt bei Leerstand: Verbleibt der Platz im Kurs unbesetzt (Teilnehmerzahl unterhalb der geplanten maximalen Kapazität), wird die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe einbehalten, um den entstandenen Einnahmeausfall zu decken.
    • Nachweisrecht: Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass Campus German ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4.5 Ausschluss bei Einreise oder Visumerteilung

Wurde dem Teilnehmer ein Visum erteilt oder ist die Einreise nach Deutschland erfolgt, ist ein Rücktritt oder eine Kündigung vollständig ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Kurs begonnen wurde oder nicht, ob der Teilnehmer tatsächlich am Unterricht teilnimmt oder ob der Aufenthalt vorzeitig beendet wird.
Dies gilt insbesondere für Visumskurse als unteilbare Gesamtleistung gemäß § 2.4.

§ 4.6 Ersatzteilnehmer

Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist ausgeschlossen, sofern es sich um einen Visumskurs handelt oder der Kurs personenbezogen, zeitlich gebunden oder behördlich relevant ist.
Bei nicht visumrelevanten Kursen kann Campus German nach freiem Ermessen die Benennung eines Ersatzteilnehmers zulassen.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Inkasso

§ 5.1 Fälligkeit der Kursgebühren

Die vereinbarte Kursgebühr ist mit Vertragsschluss sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das von Campus German benannte Konto zu zahlen.
Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Teilnehmer den Kurs tatsächlich besucht, ob eine Einreise erfolgt oder ob der Teilnehmer die Leistung ganz oder teilweise in Anspruch nimmt.

§ 5.2 Zahlungsvoraussetzung für Leistungen

Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf: Teilnahme am Unterricht, Kursplatzreservierung, Ausstellung von Bescheinigungen, Ausstellung visumsrelevanter Dokumente sowie Durchführung von Prüfungen.
Campus German ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

§ 5.3 Zahlungsverzug

Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, tritt der Verzug automatisch ohne weitere Mahnung spätestens am vierten Werktag nach Fälligkeit ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Ab Eintritt des Verzugs ist Campus German berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 5.4 Mahnkosten und Inkasso

Im Falle des Zahlungsverzugs ist Campus German berechtigt, dem Teilnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten der Zahlungsdurchsetzung in Rechnung zu stellen, insbesondere: angemessene Mahnkosten, Kosten eines beauftragten Inkassounternehmens sowie Kosten eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Teilnehmer trägt sämtliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung, soweit diese erforderlich und gesetzlich zulässig sind.

§ 5.5 Kein Leistungsverzicht durch Nichtzahlung

Die Nichtzahlung der Kursgebühr gilt nicht als Rücktritt, Kündigung oder Vertragsaufhebung.
Der Vertrag bleibt in vollem Umfang wirksam.
Campus German behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vollständige Kursgebühr auch dann geltend zu machen, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt oder abbricht.

§ 5.6 Bankgebühren und Auslandsüberweisungen

Sämtliche Bankgebühren, Überweisungsspesen sowie Kosten von Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Campus German schuldet den Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags netto.

§ 5.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Campus German ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Kursdurchführung, Teilnehmerzahl und organisatorische Änderungen

§ 6.1 Kursform und Unterrichtseinheit

Der Sprachunterricht wird als Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder in hybrider Form durchgeführt.
Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform, einen bestimmten Unterrichtsraum, eine bestimmte Lehrkraft oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.

§ 6.2 Mindestteilnehmerzahl

Für die Durchführung eines Gruppenkurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern erforderlich.
Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Campus German berechtigt, nach eigenem Ermessen:

  • a) den Kurs auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben,
  • b) den Teilnehmer einem inhaltsgleichen Folgekurs zuzuweisen,
  • c) den Kurs organisatorisch zusammenzulegen oder
  • d) den Kurs in angepasster Form (z. B. reduzierte Gruppengröße, veränderte Zeiten oder Format) durchzuführen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

§ 6.3 Kursverschiebung und Zuweisung zu Folgekursen

Im Falle einer Kursverschiebung oder Zusammenlegung wird der Teilnehmer automatisch einem gleichwertigen Folgekurs zugewiesen.
Die bereits gezahlte Kursgebühr bleibt vollständig bestehen und wird auf den Folgekurs angerechnet.
Eine Auszahlung, Erstattung oder Teilrückzahlung ist ausgeschlossen.

§ 6.4 Änderungen aus organisatorischen Gründen

Campus German behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlichen oder organisatorischen Gründen insbesondere bei: Krankheit oder Wechsel der Lehrkraft, behördlichen Anordnungen, technischen oder räumlichen Erfordernissen, höherer Gewalt sowie interner Kursplanung Änderungen hinsichtlich: Kurszeiten, Kursformat (Präsenz / Online), Kursort sowie Lehrkraft vorzunehmen.
Solche Änderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht und keinen Anspruch auf Rückerstattung.

§ 6.5 Feiertage und Unterrichtsausfall

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Ein Ausgleich, eine Nachholung oder eine Rückerstattung ausgefallener Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen.
Kurzfristige Unterrichtsausfälle aus Gründen, die Campus German nicht zu vertreten hat, begründen ebenfalls keinen Anspruch auf Rückerstattung.

§ 6.6 Kein Anspruch auf Lernerfolg

Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein bestimmter Lernerfolg, das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Bestehen einer Prüfung wird ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 7 Visumskurse als ganzheitliche Leistung (Visumskurs-Protokoll)

§ 7.1 Definition des Visumskurses

Ein Visumskurs liegt immer dann vor, wenn Campus German dem Teilnehmer eine Anmelde-, Teilnahme- oder Kursbescheinigung ausstellt, die zum Zweck der Beantragung, Verlängerung oder Aufrechterhaltung eines Aufenthaltstitels oder Visums bei: einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft / Konsulat) oder einer Ausländerbehörde verwendet wird oder verwendet werden soll.
Es ist unerheblich, ob der Teilnehmer tatsächlich ein Visum beantragt, ob das Visum erteilt, abgelehnt oder verzögert wird oder ob der Kurs ganz oder teilweise besucht wird. Allein die Ausstellung eines visumsrelevanten Kursnachweises gilt als Visumskurs.

§ 7.2 Ganzheitliche Leistung

Visumskurse stellen eine untrennbare, ganzheitliche Dienstleistung dar.
Diese umfasst insbesondere die Reservierung eines Kursplatzes, die organisatorische Einplanung in den Kursbetrieb, die Ausstellung visumsrelevanter Dokumente sowie die Bindung interner personeller und organisatorischer Ressourcen.
Die Leistungen gelten bereits mit Kursplatzreservierung und Dokumentenausstellung als begonnen.

§ 7.3 Ausschluss ordentlicher Kündigung und Stornierung

Nach Ausstellung einer visumsrelevanten Kursbescheinigung ist eine ordentliche Kündigung, Stornierung oder Vertragsauflösung ausgeschlossen.
Ein Rücktritt ist ausschließlich nach Maßgabe von § 7.4 dieser AGB möglich.

§ 7.4 Visumserteilung oder Einreise

Wurde das Visum erteilt oder ist der Teilnehmer nach Deutschland eingereist, ist ein Rücktritt, eine Kündigung oder eine Rückerstattung vollständig ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Kurs begonnen wird, der Kurs fortgesetzt wird oder der Aufenthaltstitel später widerrufen oder geändert wird.

§ 7.5 Verschiebung bei Visumsverzögerung

Bei einer nachweisbaren Visumsverzögerung kann Campus German einmalig und nach eigenem Ermessen eine Kursverschiebung auf einen Folgekurs zulassen.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 7.6 Kein Widerrufsrecht bei Visumskursen

Soweit gesetzlich zulässig, besteht für Visumskurse kein Widerrufsrecht, da es sich um eine individuell organisierte Dienstleistung mit festem Leistungszeitraum handelt (§ 312g Abs. 2 BGB).

§ 8 Einreise, Aufenthalt, Versicherung und Verantwortung des Teilnehmers

§ 8.1 Einreise- und Aufenthaltsverantwortung

Der Teilnehmer ist allein und vollständig verantwortlich für: die rechtzeitige Beantragung, Erteilung, Verlängerung oder Aufrechterhaltung eines Visums oder Aufenthaltstitels, die Einhaltung aller ausländerrechtlichen Bestimmungen sowie die Erfüllung aller behördlichen Auflagen gegenüber Ausländerbehörden, Konsulaten oder sonstigen staatlichen Stellen.
Campus German übernimmt keinerlei Gewähr oder Verantwortung für die Erteilung, Verlängerung, den Widerruf oder die Änderung eines Aufenthaltstitels.

§ 8.2 Keine Vertretung gegenüber Behörden

Campus German tritt nicht als Vertreter, Bevollmächtigter oder Vermittler gegenüber: Ausländerbehörden, Konsulaten oder Botschaften sowie sonstigen öffentlichen Stellen auf, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Auskünfte, Hinweise oder Unterstützung durch Campus German erfolgen ausschließlich unverbindlich und begründen keine rechtliche Verpflichtung.

§ 8.3 Versicherungspflicht des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seines Aufenthalts in Deutschland über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, Unfallversicherungsschutz sowie Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen.
Campus German übernimmt keine Haftung für Schäden, Kosten oder Nachteile, die aus einem fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz entstehen.

§ 8.4 Keine Haftung für behördliche Entscheidungen

Behördliche Entscheidungen, insbesondere: Ablehnung oder Widerruf eines Visums, Verkürzung oder Nichtverlängerung eines Aufenthaltstitels sowie Auflagen, Einschränkungen oder Ausreiseverpflichtungen stellen kein Verschulden von Campus German dar und begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Kündigung oder Rückerstattung.

§ 8.5 Informationspflicht des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Campus German unverzüglich über: Änderungen seines Aufenthaltsstatus, behördliche Auflagen sowie Visa- oder Aufenthaltstitelentscheidungen zu informieren, soweit diese den Kursbetrieb betreffen.
Unterbleibt diese Mitteilung, trägt der Teilnehmer alle daraus entstehenden Nachteile allein.

§ 8.6 Eigenverantwortliche Teilnahme

Die Teilnahme am Unterricht, an schulischen Aktivitäten oder sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Teilnehmers.
Campus German übernimmt keine Verantwortung für private Angelegenheiten des Teilnehmers außerhalb der unmittelbaren Kursdurchführung.

§ 8.7 Behördenmitteilung bei Statusänderung

Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Campus German bei Visumskursen im Falle eines Rücktritts, eines Widerrufs, einer Stornierung, eines Abbruchs oder bei dauerhaftem, unentschuldigtem Nichterscheinen des Teilnehmers berechtigt und ggf. gesetzlich verpflichtet ist, diesen Umstand der zuständigen Ausländerbehörde sowie der beteiligten deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Hausordnung, Verhalten und Ausschluss vom Unterricht

§ 9.1 Hausordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung von Campus German sowie die Anweisungen der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals einzuhalten.
Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und wird am Schulstandort ausgehängt bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt.

§ 9.2 Ordnungsgemäßes Verhalten

Von allen Teilnehmern wird ein respektvolles, diszipliniertes und ordnungsgemäßes Verhalten gegenüber: Lehrkräften, Mitarbeitern, anderen Kursteilnehmern, Gästen und Dritten erwartet.
Insbesondere untersagt sind: Störungen des Unterrichts, beleidigendes, diskriminierendes oder aggressives Verhalten, Sachbeschädigungen, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Drogen, Diebstahl, Gewalt) sowie unbefugte Video-, Audio- oder Fotoaufnahmen.

§ 9.3 Abmahnung und Ausschluss

Bei Pflichtverstößen ist Campus German berechtigt, den Teilnehmer abzumahnen.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist Campus German berechtigt, den Teilnehmer fristlos vom Unterricht und von allen schulischen Leistungen auszuschließen.
Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§ 9.4 Keine Rückerstattung bei Ausschluss

Im Falle eines Ausschlusses aus disziplinarischen oder verhaltensbedingten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Teilrückerstattung oder Nachholung von Unterrichtseinheiten.
Der Vergütungsanspruch von Campus German bleibt in voller Höhe bestehen.

§ 9.5 Ausschluss und Aufenthaltstitel

Ein Ausschluss vom Unterricht kann Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel des Teilnehmers haben.
Campus German übernimmt keine Verantwortung für ausländerrechtliche Folgen, die sich aus einem Ausschluss ergeben.

§ 9.6 Schadensersatz

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Campus German ist berechtigt, entstandene Schäden dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen oder Ersatzansprüche geltend zu machen.

§ 10 Haftung

§ 10.1 Grundsatz der Haftung

Campus German haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Campus German, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 10.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Campus German nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10.3 Ausschluss der Haftung in sonstigen Fällen

Dies gilt insbesondere für Schäden, die entstehen durch: Unterbrechungen oder Ausfall des Unterrichts, Wechsel von Lehrkräften, organisatorische Änderungen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt sowie technische Störungen (z. B. bei Online-Unterricht).

§ 10.4 Keine Haftung für Lernerfolg und Prüfungen

Campus German übernimmt keine Haftung für: das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus, den Erfolg von Prüfungen sowie persönliche Lernfortschritte oder Studienerfolge.

§ 10.5 Persönliche Gegenstände und Eigentum

Campus German haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Teilnehmers, insbesondere: Garderobe, Wertsachen, elektronische Geräte sowie Dokumente. Die Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 10.6 Unfälle und Gesundheit

Die Teilnahme am Unterricht, an schulischen Aktivitäten sowie an sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Campus German haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Campus German vorliegt.

§ 10.7 Haftung der Teilnehmer

Der Teilnehmer haftet selbst für alle Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Campus German ist berechtigt, Ersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen oder an geschädigte Dritte weiterzuleiten.

§ 10.8 Haftungsbeschränkung für Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Campus German.

§ 11 Urheberrecht, Unterrichtsmaterialien und Aufnahmen

§ 11.1 Urheberrecht an Unterrichtsmaterialien

Sämtliche von Campus German zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien, insbesondere: Skripte, Arbeitsblätter, Präsentationen, digitale Inhalte, Video- und Audiodateien sowie Online-Plattform-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Campus German bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

§ 11.2 Beschränkte Nutzungsrechte

Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Kursdauer beschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zu eigenen Lernzwecken eingeräumt.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung der Unterrichtsmaterialien - ganz oder teilweise - ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Campus German untersagt.

§ 11.3 Verbot von Aufnahmen

Die Anfertigung von: Videoaufnahmen, Audioaufnahmen, Bildschirmaufzeichnungen (Screenshots, Screenrecordings) sowie Fotografien von Unterricht, Lehrkräften, Teilnehmern oder Unterrichtsmaterialien ist strengstens untersagt, insbesondere auch im Rahmen von Online-Unterricht.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen öffentlich oder privat genutzt werden sollen.

§ 11.4 Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die urheberrechtlichen Bestimmungen oder das Aufnahmeverbot berechtigen Campus German zu: sofortigem Ausschluss vom Kurs gemäß § 9, Geltendmachung von Schadensersatz sowie Unterlassungsansprüchen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

§ 11.5 Online-Unterricht und Plattformnutzung

Bei Online-Kursen stellt Campus German digitale Plattformen zur Verfügung.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Unterrichtszwecks zu nutzen.
Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, ist untersagt und kann zum sofortigen Ausschluss führen.

§ 11.6 Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer, Lehrkräfte und Mitarbeiter zu wahren.
Jegliche Veröffentlichung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten, Bildern oder Stimmen ohne Einwilligung ist unzulässig.

§ 12 Datenschutz

Campus German erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Vertragserfüllung und Organisation des Kursbetriebs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Detaillierte Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung, den Speicherfristen sowie den Rechten der Betroffenen finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung, die jederzeit unter www.campusgerman.com/datenschutz abrufbar ist.

§ 12.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Campus German verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Kursvertrages, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie Organisation des Kursbetriebs und der Kommunikation.
Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen.

§ 12.2 Datenweitergabe

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, zur Erfüllung melderechtlicher Verpflichtungen gegenüber Ausländerbehörden oder diplomatischen Vertretungen dient, gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Teilnehmer ausdrücklich eingewilligt hat.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe zu kommerziellen Zwecken findet nicht statt.

§ 12.3 Aufbewahrung und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies: für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben ist.
Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

§ 12.4 Rechte der Betroffenen

Der Teilnehmer hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

§ 12.5 Verweis auf Datenschutzerklärung

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Campus German zu entnehmen, die auf der Website abrufbar ist und Bestandteil der Vertragsbeziehung ist.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

§ 13.1 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Campus German und dem Teilnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

§ 13.2 Gerichtsstand

Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ebenfalls Bremen Gerichtsstand.

§ 13.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Campus German in Bremen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Schlussbestimmungen

§ 14.1 Schriftform

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 14.2 Vertragsbestandteile

Bestandteil dieses Vertrages sind:

  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
  • die Kursbuchung bzw. der Kursvertrag,
  • gegebenenfalls besondere Zusatzvereinbarungen oder Protokolle (z. B. Visumskurs-Protokoll),
  • die Hausordnung, in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 14.3 Abtretung

Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Campus German.
Die Abtretung von Zahlungsansprüchen durch Campus German bleibt hiervon unberührt.

§ 14.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 14.5 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.
Übersetzungen dienen lediglich der Information. Im Falle von Abweichungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

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